Parken am Flughafen Frankfurt
Parkfix24

AGB

1. Allgemeines

Alle von (im Folgenden „Parkfix24“) angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB, welche er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Abstellung, die Beförderung des Kunden-PKW vom Flughafen zu den Parkplätzen der Parkfix24 und seinen Rücktransport von dort zum Flughafen, sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen auch insoweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Parkfix24 anerkannt.

3. Vertragsabschluss

Vertragspartner sind
Parkfix24

Schulstraße 29-31
65795 Hattersheim
+49-(0)17642901454
info@parkfix24.de
und der Kunde.

Mit Bereitstellung der über Parkfix24 buchbaren Leistungen gibt Parkfix24 ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. Im Verlauf des Buchungsprozess kann der Kunde zunächst eine unverbindliche Auswahl der gewünschten Leistung treffen und seine Eingaben in die Eingabefelder korrigieren, bevor er seine verbindliche Buchung durch Anklicken des „Buchen Sie jetzt Ihren Parkplatz“ Buttons absendet.
Der Vertrag mit Parkfix24 kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot zum Abschluss des Vertrages für die ausgewählte Leistung durch Anklicken des „Buchen Sie jetzt Ihren Parkplatz“ Buttons angenommen hat. Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail. Die Buchungsbestätigung per E-Mail enthält Angaben zu den gebuchten Leistungen sowie einen Verweis auf diese AGB.

4. Vertragsgegenstand, Leistungen

Parkfix24 ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Bereitstellung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge und den Hin- und Rücktransport des PKW zum Stellplatz / Flughafen zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen vereinbarten Zusatzleistungen. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Parkfix24 übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Gegenstände. Mit der bestätigten Buchung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einen Parkplatz der Parkfix24 Frankfurt abstellen zu lassen und den PKW am Flughafen Parkfix24 zur Überführung zum Parkplatz an einen Mitarbeiter der Parkfix24 abgeben zu können und seinen PKW am Terminal nach Rückkehr wieder übergeben zu bekommen.
Parkfix24 ist berechtigt, zum Zwecke der KFZ-überführung mit dem Pkw bis zum Parkplatz der Parkfix24 und später wieder zurück zu fahren. Für ggf. dazu gebuchte Zusatzservices ist Parkfix24 Frankfurt berechtigt, zur nächst gelegenen Tankstelle oder kooperierenden Werkstatt und zurück zu fahren. Weiteren Fahrten sind nicht zulässig.
Für bestehende Forderungen aus dem Vertrag hat Parkfix24 ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs. Parkfix24 ist ebenfalls berechtigt, die eingestellten Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des entsprechenden Kunden vom Parkplatz entfernen zu lassen, wenn zum Beispiel der Vertrag beendet und der Kunde nicht erreichbar ist, ein eingestelltes Fahrzeug durch Mängel eine allgemeine Gefahr darstellt (z. B. undichter Tank u. ä.), ein eingestelltes Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Vertragsdauer durch die Behörden aus dem Verkehr gezogen wurde.
Der Kunde haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Parkplatz ist nicht gestattet.

5. Entgelt & Bezahlung

Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem in der Buchung angegebenen Zeitpunkt berechnet. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren. Das Entgelt für den gebuchten Parkplatz und sonstige Leistungen wird bei der Buchung oder spätestens bei der Übernahme des Fahrzeugs bezahlt. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
mit ein.
Parkfix24 kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises verweigern.

6. Rücktritt und Schadenersatz

Parkfix24 räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Parkzeitraum ist eine Stornierungsgebühr in voller Höhe des Rechnungspreises zu leisten. Dem Kunden wird ausdrücklich die Möglichkeit zum Nachweis eingeräumt, dass Parkfix24 kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung / Haftungsausschluss

Die Schadensersatzhaftung von Parkfix24, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend abweichend geregelt. Der Haftungsausschluss gilt auch für höhere Gewalt wie z.B. Steinschlag. Der Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Leben, des Körpers oder der Gesundheit. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, die so wesentlich sind, dass ihre Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten); bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung allerdings der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren (vertragstypischen) Schaden begrenzt.
Mit der Buchung versichert der Kunde, dass das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zur Rückgabe/Übergabe an den Kunden besitzt.
Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von Parkfix24 und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Parkfix24 berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das auf den Parkflächen von Parkfix24 eingebrachten Fahrzeugs verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an Parkfix24 ab, soweit Parkfix24 aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.
Ferner ausgeschlossen ist eine Haftung für den Verlust von am PKW angebrachten Anbauteilen, wie Radkappen, Spoilern, Antennen sofern Parkfix24 dies nicht nach Maßgabe dieser AGB zu vertreten hat.
Parkfix24 haftet zu keiner Zeit für das pünktliche Erreichen des gebuchten Fluges seiner Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig gemäß der in der Buchung vereinbarten Zeit am Flughafen zu sein bzw. rechtzeitig einzuchecken. Aus einem nicht rechtzeitigen Einchecken können keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Bei einem Schaden am Fahrzeug des Kunden ändert sich die Beweislast insofern, als dass der Kunde beweisen muss, dass der Schaden durch Parkfix24 oder den Parkfix24 Mitarbeitern verursacht wurde, wenn aufgrund des Schadenortes angenommen werden kann, dass der Schaden bei Fahrzeugübergabe für den Mitarbeiter nicht zu sehen war. Parkfix24 übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden an den Fahrzeugen welche durch Naturgewalten außerhalb und innerhalb vom Parkgelände der Parkfix24 entstanden sind.

8. Datenschutz

Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Parkfix24 verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Parkfix24 im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

9. Schlussbestimmungen

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Parkfix24 gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Parkfix24 durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt er als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Parkfix24, Deutschland.
Sollten einzelne Vereinbarungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.

Stand: 09.09.2024